§ 32 Bgld. CM

Bgld. CM - Bgld. Camping- und Mobilheimplatzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

(1) § 7 Abs. 5, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1, §§ 10, 15 Abs. 1, §§ 27 und 29 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) § 1, § 11 Abs. 1 lit. a, § 20 Abs. 2, § 21 Abs. 2, § 23 Abs. 2, § 24, § 25 Abs. 2, § 27 Abs. 3 bis 7, § 29 Abs. 1 Z 7 und 8 und Abs. 2 sowie § 31 Abs. 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 38/2018 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(3) § 28 Abs. 4 und 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 25/2020 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.

(4) § 28 Abs. 4 und 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2020 tritt mit 1. Jänner 2021 und mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.

In Kraft seit 17.12.2020 bis 31.12.9999
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