(1) Dieses Gesetz tritt - ausgenommen die §§ 6, 8 und 9 - nach Ablauf des Tages der Verlautbarung im Landesgesetzblatt in Kraft.
(2) Die §§ 6, 8 und 9 treten am 1. 1. 1991 in Kraft.
(3) Die Verordnungen gemäß § 10 können bereits vor dem in Abs. 2 genannten Zeitpunkt erlassen werden, sie dürfen jedoch erst am 1. 1. 1991 in Kraft treten.
(4) § 14 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 63/2018 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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