Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
(1) Die Gemeinden des Burgenlandes bilden einen Gemeindeverband mit der Bezeichnung “Burgenländischer Müllverband”. Er hat seinen Sitz in Oberpullendorf.
(2) Dem Verband obliegt die Besorgung der ihm nach diesem Gesetz übertragenen Aufgaben.
In Kraft seit 01.01.1994 bis 31.12.9999
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