§ 43 BestG

BestG - Bestattungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

In der Friedhofsgebührenordnung können insbesondere folgende Arten von Friedhofsgebühren ausgeschrieben werden:

a)

Grabstättengebühren (§ 44),

b)

Gebühren für die Verlängerung des Benützungsrechtes einer Grabstätte (§ 45),

c)

Bestattungsgebühren (§ 46),

d)

Enterdigungsgebühren (§ 47),

e)

Aufbahrungsgebühren (§ 48).

In Kraft seit 31.12.1969 bis 31.12.9999
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