Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
Die Errichtung einer Berufsschule (Berufsschulklasse) bedarf der Bewilligung der Bildungsdirektion. Die Bewilligung ist auf Antrag des gesetzlichen Schulerhalters zu erteilen, wenn die im § 4 festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.
In Kraft seit 01.01.2019 bis 31.12.9999
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