Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Anwenden der Allgemeinen Lehrabschlußprüfungsordnung
§ 12. Im übrigen ist auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Bekleidungsfertiger die Allgemeine Lehrabschlußprüfungsordnung, BGBl. Nr. 670/1995, anzuwenden.
In Kraft seit 01.09.1997 bis 31.12.9999
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