Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, aktuell Leiter des Referats XXXX (zuvor XXXX und XXXX ) im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung („Dienst- und besoldungsrechtliche Angelegenheiten des Lehrpersonals an den Pädagogischen Hochschulen Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Wien, an den privaten pädagogischen Hochschulen Burgenland, Edith Stein, Linz und Wien/Krems sowie des privaten Hochschulstudienganges für jüdische R... mehr lesen...