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Die Beamten haben neben den allgemeinen Ernennungserfordernissen (§ 4 Abs. 1 und 1abis 1b) folgende besondere Ernennungserfordernisse und folgende Definitivstellungserfordernisse zu erfüllen:Die Beamten haben neben den allgemeinen Ernennungserfordernissen (Paragraph 4, Absatz eins und 1abis 1b) folgende besondere Ernennungserfordernisse und folgende Definitivstellungserfordernisse zu erfüllen:
Die Beamten haben neben den allgemeinen Ernennungserfordernissen (§ 4 Abs. 1 und 1abis 1b) folgende besondere Ernennungserfordernisse und folgende Definitivstellungserfordernisse zu erfüllen:Die Beamten haben neben den allgemeinen Ernennungserfordernissen (Paragraph 4, Absatz eins und 1abis 1b) folgende besondere Ernennungserfordernisse und folgende Definitivstellungserfordernisse zu erfüllen: