Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Die §§ 91 Abs. 1, 92 bis 97, 103 und 105 bis 135 sind auf die dem Anwendungsbereich des HDG 2014 unterliegenden Militärpersonen nicht anzuwenden.
In Kraft seit 09.07.2019 bis 31.12.9999
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