Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Abteilung Disziplinar- und Beschwerdewesen des Bundesministeriums für Landesverteidigung (fortan: DiszBW) beauftragte das XXXX als zuständige Disziplinarbehörde des Beschwerdeführers mit Schreiben vom XXXX , GZ XXXX , im Falle des Beschwerdeführers Ermittlungen durchzuführen, aus generalpräventiven Gründen Disziplinaranzeige gegen ihn zu erstatten und Kontakt mit der Staatsanwaltschaft Klagenfurt (fortan... mehr lesen...