Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.04.2025
(1)Absatz einsDie §§ 20 Abs. 1 und 2, 20c samt Überschrift, 22 Abs. 1, 27a letzter Satz, 44 Abs. 2 sowie 153 Abs. 1a, 2a und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2003 treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft.Die Paragraphen 20, Absatz eins und 2, 20c samt Überschrift, 22 Absatz eins,, 27a letzter Satz, 44 Absatz 2, sowie 153 Absatz eins a,, 2a und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 71 aus 2003, treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft.
(2)Absatz 2§ 24c tritt rückwirkend mit Ablauf des 31. März 2003 außer Kraft.Paragraph 24 c, tritt rückwirkend mit Ablauf des 31. März 2003 außer Kraft.
(3)Absatz 3Abweichend von § 20 Abs. 2 beträgt der Prozentsatz im Jahre 2004 0,3%.Abweichend von Paragraph 20, Absatz 2, beträgt der Prozentsatz im Jahre 2004 0,3%.
In Kraft seit 21.08.2003 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 206a B-KUVG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 206a B-KUVG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 206a B-KUVG