§ 206a B-KUVG

B-KUVG - Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

(1) Die §§ 20 Abs. 1 und 2, 20c samt Überschrift, 22 Abs. 1, 27a letzter Satz, 44 Abs. 2 sowie 153 Abs. 1a, 2a und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2003 treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft.

(2) § 24c tritt rückwirkend mit Ablauf des 31. März 2003 außer Kraft.

(3) Abweichend von § 20 Abs. 2 beträgt der Prozentsatz im Jahre 2004 0,3%.

In Kraft seit 21.08.2003 bis 31.12.9999
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