Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Die §§ 1 Abs. 1 Z 20, 3 Z 5, 5 Abs. 1 Z 5 und 6 sowie 6 Abs. 1 Z 4 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 103/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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