Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die §§ 60 samt Überschrift, 69 Abs. 3 und 4 sowie 128 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 155/2005 treten mit 1. Jänner 2006 in Kraft.
In Kraft seit 28.07.2006 bis 31.12.9999
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