§ 205 B-KUVG

B-KUVG - Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Es treten in Kraft:

1.

mit 1. September 2002 die §§ 7 Abs. 3, 20b Abs. 2, 26 Abs. 4, 56 Abs. 3 Z 1, 93 Abs. 3c und Abs. 4, 132 Abs. 2, 133 Abs. 4, 152 Abs. 1 und 2 sowie 200 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 144/2002;

2.

mit 1. Jänner 2004 die §§ 1 Abs. 1 Z 18 und 21 sowie Abs. 2, 5 Abs. 1 Z 1, 6 Abs. 1 Z 1, 13 Abs. 1 Z 7, 19 Abs. 1 Z 7, 26 Abs. 1 Z 4, Überschrift zu Abschnitt VI im Ersten Teil, 30a Einleitung, Überschrift zum 3. Unterabschnitt im Abschnitt II des Zweiten Teils, 84, 93 Abs. 3a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 144/2002.

In Kraft seit 21.08.2002 bis 31.12.9999
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