§ 197 B-KUVG

B-KUVG - Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

(1) Die §§ 17, 20b samt Überschrift, 24a, 24b Abs. 1, 24c samt Überschrift und 104 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 142/2000 treten mit 1. Jänner 2001 in Kraft.

(2) § 195 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 142/2000 tritt rückwirkend mit 1. Juli 2000 in Kraft.

In Kraft seit 30.12.2000 bis 31.12.9999
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