§ 196 B-KUVG

B-KUVG - Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

(1) Es treten in Kraft:

1.

mit 1. Oktober 2000 die §§ 52 Z 3 lit. c und 64 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 92/2000;

2.

mit 1. Jänner 2001 die §§ 63 Abs. 4 und 63a samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 92/2000;

3.

mit 1. Jänner 2003 § 27 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 92/2000.

(2) Die §§ 52 Abs. 3 lit. d, 79 und 81 treten mit Ablauf des 30. September 2000 außer Kraft.

(2a) Die landesgesetzlichen Ausführungsbestimmungen zu § 68 Abs. 1 Z 4a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 92/2000 sind innerhalb von sechs Monaten nach dessen Inkrafttreten mit 1. Jänner 2001 (§ 184 Abs. 3) zu erlassen.

(3) Die §§ 79 und 81 in der am 30. September 2000 geltenden Fassung sind für Geburten weiterhin anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2001 erfolgen.

In Kraft seit 18.04.2001 bis 31.12.9999
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