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§ 201.Paragraph 201,
Die §§ 1 Abs. 1 Z 18 20und 19, 3 Z 3 und 45, 5 Abs. 1 Z 5 und 6 sowie 6 Abs. 1 Z 4 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 103/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft. Die Paragraphen eins, Absatz eins, Ziffer 20,, 3 Ziffer 5,, 5 Absatz eins, Ziffer 5 und 6 sowie 6 Absatz eins, Ziffer 4 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 103 aus 2001, treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
§ 201.Paragraph 201,
Die §§ 1 Abs. 1 Z 18 20und 19, 3 Z 3 und 45, 5 Abs. 1 Z 5 und 6 sowie 6 Abs. 1 Z 4 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 103/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft. Die Paragraphen eins, Absatz eins, Ziffer 20,, 3 Ziffer 5,, 5 Absatz eins, Ziffer 5 und 6 sowie 6 Absatz eins, Ziffer 4 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 103 aus 2001, treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.