§ 201 B-KUVG

Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.9999
Schlussbestimmung zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. 103/2001

§ 201.Paragraph 201,

Die §§ 1 Abs. 1 Z 18 20und 19, 3 Z 3 und 45, 5 Abs. 1 Z 5 und 6 sowie 6 Abs. 1 Z 4 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 103/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft. Die Paragraphen eins, Absatz eins, Ziffer 20,, 3 Ziffer 5,, 5 Absatz eins, Ziffer 5 und 6 sowie 6 Absatz eins, Ziffer 4 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 103 aus 2001, treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

Stand vor dem 31.12.2001

In Kraft vom 08.08.2001 bis 31.12.2001
Schlussbestimmung zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. 103/2001

§ 201.Paragraph 201,

Die §§ 1 Abs. 1 Z 18 20und 19, 3 Z 3 und 45, 5 Abs. 1 Z 5 und 6 sowie 6 Abs. 1 Z 4 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 103/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft. Die Paragraphen eins, Absatz eins, Ziffer 20,, 3 Ziffer 5,, 5 Absatz eins, Ziffer 5 und 6 sowie 6 Absatz eins, Ziffer 4 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 103 aus 2001, treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

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