Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
(1) § 22 Abs. 3 tritt rückwirkend mit 1. Jänner 1992 in Kraft.
(2) Die §§ 63 Abs. 1 Z 1 und 71 Abs. 2 treten mit 1. Juli 1993 in Kraft.
In Kraft seit 01.08.1998 bis 31.12.9999
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