Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 31.03.2025
(1)Absatz eins§ 22 Abs. 3 tritt rückwirkend mit 1. Jänner 1992 in Kraft.Paragraph 22, Absatz 3, tritt rückwirkend mit 1. Jänner 1992 in Kraft.
(2)Absatz 2Die §§ 63 Abs. 1 Z 1 und 71 Abs. 2 treten mit 1. Juli 1993 in Kraft.Die Paragraphen 63, Absatz eins, Ziffer eins und 71 Absatz 2, treten mit 1. Juli 1993 in Kraft.
In Kraft seit 01.08.1998 bis 31.12.9999
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