§ 175 B-KUVG

Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.1998 bis 31.12.9999

§ 175. (1) § 22 Abs. 3 tritt rückwirkend mit 1. Jänner 1992 in Kraft.

(2) Die §§ 63 Abs. 1 Z 1 und 71 Abs. 2 treten mit 1. Juli 1993 in Kraft.

(22. Nov., BGBl. Nr. 335/1993, Art. II, Z 4 - 27.Mai 1993)

Stand vor dem 31.07.1998

In Kraft vom 27.05.1993 bis 31.07.1998

§ 175. (1) § 22 Abs. 3 tritt rückwirkend mit 1. Jänner 1992 in Kraft.

(2) Die §§ 63 Abs. 1 Z 1 und 71 Abs. 2 treten mit 1. Juli 1993 in Kraft.

(22. Nov., BGBl. Nr. 335/1993, Art. II, Z 4 - 27.Mai 1993)

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