Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die §§ 99b und 159b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 314/1994 treten mit 1. Juli 1994 in Kraft.
In Kraft seit 01.08.1998 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 177 B-KUVG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 177 B-KUVG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 177 B-KUVG