§ 1 Abs. 1 Z 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 43/1995 tritt mit 1. Jänner 1995 in Kraft. Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 8, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 43 aus 1995, tritt mit 1. Jänner 1995 in Kraft.
In Kraft seit 01.08.1998 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 178 B-KUVG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 178 B-KUVG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 178 B-KUVG