Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
„(3) § 10 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 25/2020 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.“
In Kraft seit 17.04.2020 bis 31.12.9999
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