§ 103 B-BSG Aufhebung von Vorschriften

B-BSG - Bundes-Bedienstetenschutzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.04.2025
  1. (1)Absatz einsMit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesbediensteten-Schutzgesetz, BGBl. Nr. 164/1977, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 631/1994, außer Kraft.Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesbediensteten-Schutzgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 164 aus 1977,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 631 aus 1994,, außer Kraft.
  2. (2)Absatz 2Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes treten außer Kraft:
    1. 1.Ziffer einsdie Allgemeine Bundesbediensteten-Schutzverordnung, BGBl. Nr. 680/1977,die Allgemeine Bundesbediensteten-Schutzverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 680 aus 1977,,
    2. 2.Ziffer 2die Verordnung der Bundesregierung über die gesundheitliche Eignung von Bediensteten für bestimmte Tätigkeiten, BGBl. Nr. 2/1985.die Verordnung der Bundesregierung über die gesundheitliche Eignung von Bediensteten für bestimmte Tätigkeiten, Bundesgesetzblatt Nr. 2 aus 1985,.
In Kraft seit 01.06.1999 bis 31.12.9999
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