Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr 2011 (AVO Verkehr 2011) Fundstelle

AVO Verkehr 2011 - Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr 2011

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Berücksichtigung der Erfordernisse des ArbeitnehmerInnenschutzes und über den Nachweis der Einhaltung in Genehmigungsverfahren des Verkehrswesens (ArbeitnehmerInnenschutzverordnung Verkehr 2017 – AVO Verkehr 2017)
StF: BGBl. II Nr. 17/2012

Änderung

BGBl. II Nr. 307/2017

BGBl. II Nr. 288/2018

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 15 Abs. 1 und 17 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Verkehrs-Arbeitsinspektion (Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz 1994 – VAIG 1994), BGBl. Nr. 650/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 51/2011, und der §§ 92 bis 94 des Bundesgesetzes über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG), BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 51/2011, wird verordnet:

 

Inhaltsverzeichnis

1. Teil
Allgemeines

§ 1.

Geltungsbereich

2. Teil
Eisenbahnrechtliches Verfahren

§ 2.

Verkehrsgenehmigung und Verkehrskonzession

§ 3.

Sicherheitsbescheinigung

§ 4.

Sicherheitsgenehmigung

§ 5.

Eisenbahnrechtliche Baugenehmigung und Bauartgenehmigung

§ 6.

Betriebsbewilligung

§ 7.

Allgemeine Anordnungen an Eisenbahnbedienstete

3. Teil
Seilbahnrechtliches Verfahren

§ 8.

Sicherheitsbericht

§ 9.

Betriebsbewilligung

§ 10.

Konzessionsverlängerung (Anm.: Konzessionsverlängerung, Generalrevision)

4. Teil
Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren

§ 11.

Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 12.

Fertigstellungsanzeige, Nachkontrolle

5. Teil
Schifffahrtsrechtliches Verfahren

§ 13.

Konzession

§ 14.

Bewilligung

§ 15.

Benützungsbewilligung

§ 16.

Schiffszulassung

6. Teil
Luftfahrtrechtliches Verfahren

§ 17.

Bewilligung

§ 18.

Betriebsaufnahmebewilligung und Bewilligung

§ 19.

Genehmigung

§ 20.

Sonstige Nachweise

7. Teil
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 21.

Außerkrafttreten

§ 22.

Inkrafttreten

 

Anmerkung

Der Titel, der Kurztitel und die Abkürzung wurden mit Wirksamkeit vom 1.12.2017 geändert (vgl. BGBl. II Nr. 307/2017). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den bereits außer Kraft getretenen Bestimmungen der Kurztitel und die Abkürzung angepasst.

In Kraft seit 22.11.2018 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr 2011 (AVO Verkehr 2011) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr 2011 (AVO Verkehr 2011) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr 2011 (AVO Verkehr 2011) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr 2011 (AVO Verkehr 2011) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr 2011 (AVO Verkehr 2011) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis AVO Verkehr 2011 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 22 AVO Verkehr 2011