Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
(1) Der Titel der Verordnung, das Inhaltsverzeichnis sowie die § 1 Abs. 3 und Abs. 5, § 11 Abs. 5, § 12 Abs. 5 sowie der 6. und 7. Teil in der Fassung BGBl. II Nr. 307/2017 treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
In Kraft seit 09.11.2017 bis 31.12.9999
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