§ 207f AußStrG

AußStrG - Außerstreitgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024

§ 104a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 137/2009 tritt mit 1. Juli 2010 in Kraft.

In Kraft seit 31.12.2009 bis 31.12.9999
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