§ 207d AußStrG

AußStrG - Außerstreitgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.03.2025
§ 207d.Paragraph 207 d,

§§ 7, 10a und § 35 in der Fassung des 2. Gewaltschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 40/2009, treten mit 1. Juni 2009 in Kraft. Paragraphen 7,, 10a und Paragraph 35, in der Fassung des 2. Gewaltschutzgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 40 aus 2009,, treten mit 1. Juni 2009 in Kraft.

In Kraft seit 09.04.2009 bis 31.12.9999
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