1.Ziffer einsdas Verfahren und die Voraussetzungen zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung von Entscheidungen zum Schutz von Erwachsenen aus einem Staat, der nicht Vertragsstaat des Übereinkommens über den internationalen Schutz von Erwachsenen ist, insbesondere über
a.Litera adie Bestellung, Umbestellung oder Enthebung eines endgültigen oder einstweiligen gesetzlichen Vertreters für Erwachsene sowie die Änderung dessen Wirkungskreises,
b.Litera bden Entzug oder die Einschränkung ihrer Geschäftsfähigkeit wegen einer psychischen Krankheit oder vergleichbaren Beeinträchtigung der Entscheidungsfähigkeit,
c.Litera cihre Vermögensangelegenheiten, soweit sie in den Wirkungskreis des gesetzlichen Vertreters fallen, wie die Überwachung und Sicherung des Vermögens sowie die Gewährung von Entgelt, Entschädigung für persönliche Bemühungen und Aufwandersatz eines gesetzlichen Vertreters, oder
d.Litera ddie pflegschaftsgerichtliche Genehmigung von Handlungen eines gesetzlichen Vertreters,
2.Ziffer 2das Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung von Maßnahmen zum Schutz von Erwachsenen nach dem Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen sowie die Durchsetzung solcher Maßnahmen zum Schutz der Person.
In Kraft seit 01.07.2018 bis 31.12.9999
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