§ 283 ASVG

ASVG - Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024

Der Knappschaftssold beträgt monatlich 80,30 € (Anm.: gemäß BGBl. II Nr. 391/2016 für das Kalenderjahr 2017: 105,33 €) . An die Stelle dieses Betrages tritt ab 1. Jänner eines jeden Jahres der unter Bedachtnahme auf § 108 Abs. 6 mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor (§ 108f) vervielfachte Betrag.

In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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