Wird eine Klage erhoben, obwohl die in den §§ 67 bis 70 und § 72 Z 2 lit. d genannten Voraussetzungen nicht vorliegen, so ist die Klage in jeder Lage des Verfahrens zurückzuweisen. Wird eine Klage erhoben, obwohl die in den Paragraphen 67 bis 70 und Paragraph 72, Ziffer 2, Litera d, genannten Voraussetzungen nicht vorliegen, so ist die Klage in jeder Lage des Verfahrens zurückzuweisen.
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