Entscheidungsgründe: Der am 21. 1. 1941 geborene Kläger schloss am 31. 1. 2000 mit seiner vormaligen Dienstgeberin eine Vereinbarung, mit der das Dienstverhältnis per 25. 4. 2000 durch einvernehmliche Auflösung beendet wurde. Am 11. 2. 2001 stellte der Kläger an die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten folgende "Anfrage wegen vorzeitiger Alterspension": "Da ich am 21. Jänner 2001 das 60. Lebensjahr vollendet habe, möchte ich anfragen, ob nun mit Vollendung des 60. Lebensjah... mehr lesen...