Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024
Eine Ausfertigung der Entscheidung, mit der die Sozialrechtssache für die Instanz vollständig erledigt wird, ist auch dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs zu übermitteln.
In Kraft seit 01.08.2009 bis 31.12.9999
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