Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Bezeichnungen verwendet werden, gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
In Kraft seit 23.03.2006 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 12 ArbKStVO
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 12 ArbKStVO selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 12 ArbKStVO