§ 12 ArbKStVO Verwendung der geschlechtsspezifischen Form

ArbKStVO - Arbeitskostenstatistik-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Bezeichnungen verwendet werden, gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

In Kraft seit 23.03.2006 bis 31.12.9999
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