Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
Paragraph 64,
§ 62a Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 80/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Paragraph 62 a, Absatz eins, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 80 aus 2013, tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
In Kraft seit 24.05.2013 bis 31.12.9999
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