§ 64 ApoG

Apothekengesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.05.2013 bis 31.12.9999
§ 64.

(Anm.: Aufgehoben durch Art I Z 42,§ 62a Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 502/1984BGBl. I Nr. 80/2013 tritt mit 1.) Jänner 2014 in Kraft.

Stand vor dem 01.01.1985

In Kraft vom 01.01.1985 bis 01.01.1985
§ 64.

(Anm.: Aufgehoben durch Art I Z 42,§ 62a Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 502/1984BGBl. I Nr. 80/2013 tritt mit 1.) Jänner 2014 in Kraft.

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