§ 27

AÖSp - Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Der Spediteur ist berechtigt, von ausländischen Empfängern oder Auftraggebern nach seiner Wahl Zahlung in ihrer Landeswährung oder in österreichischer Währung zu verlangen, unter Beachtung der bestehenden Devisenvorschriften.
In Kraft seit 01.01.1900 bis 31.12.9999
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