Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die Mitteilung des Auftraggebers, der Auftrag sei für Rechnung eines Dritten auszuführen, berührt die Verpflichtung des Auftraggebers gegenüber dem Spediteur nicht.
In Kraft seit 01.01.1900 bis 31.12.9999
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