Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.03.2025
Paragraph 9,
§ 3 Z 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 183a/2003 tritt mit 17. März 2003 in Kraft. Paragraph 3, Ziffer 4, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 183a aus 2003, tritt mit 17. März 2003 in Kraft.
In Kraft seit 15.03.2003 bis 31.12.9999
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