Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.03.2025
Paragraph 7,
§ 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 431/1999 tritt mit 15. Jänner 2000 in Kraft. Paragraph 3, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 431 aus 1999, tritt mit 15. Jänner 2000 in Kraft.
In Kraft seit 19.11.1999 bis 31.12.9999
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