§ 7 AMSprV

AMSprV - Arbeitsmarktsprengelverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

§ 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 431/1999 tritt mit 15. Jänner 2000 in Kraft.

In Kraft seit 19.11.1999 bis 31.12.9999
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