Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
§ 3 Z 6 lit. a, c, d, i, o und q in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 465/2012 tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
In Kraft seit 21.12.2012 bis 31.12.9999
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