§ 20 AMSprV

AMSprV - Arbeitsmarktsprengelverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.11.2024

(1) § 4 Abs. 2 Z 1 bis 13 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 76/2019 tritt mit 25. März 2019 in Kraft.

(2) § 3 Z 6 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 76/2019 tritt mit 1. Juli 2019 in Kraft.

In Kraft seit 22.03.2019 bis 31.12.9999
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