§ 273 AllgBergpVO

AllgBergpVO - Allgemeine Bergpolizeiverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Die Berghauptmannschaft kann von den Vorschriften der §§ 269 bis 272 Ausnahmen bewilligen.

In Kraft seit 09.01.2002 bis 31.12.9999
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