§ 35 AIFMG

AIFMG - Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

(Anm.: § 35.)

2.

das Drittland, in dem der Nicht-EU-AIF seinen Sitz hat, ist kein Drittland mit hohem Risiko gemäß § 2 Z 16 FM-GwG;

In Kraft seit 01.01.2017 bis 01.01.9000
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Inhaltsverzeichnis AIFMG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
§ 27 AIFMG Besondere Bestimmungen hinsichtlich des Jahresberichts von AIF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen ausüben§ 28 AIFMG Zerschlagung von Unternehmen§ 28a AIFMG Voraussetzungen für das Pre-Marketing durch einen EU-AIFM§ 29 AIFMG Vertrieb von Anteilen von EU-AIF in Österreich als Herkunftsmitgliedstaat des AIFM§ 30 AIFMG Vertrieb von Anteilen von EU-AIF in anderen Mitgliedstaaten durch einen in Österreich konzessionierten AIFM§ 31 AIFMG Vertrieb von Anteilen von EU-AIF aus anderen Mitgliedstaaten in Österreich durch einen in einem Mitgliedstaat zugelassenen AIFM§ 32 AIFMG Bedingungen für die Verwaltung von EU-AIF und die Erbringung von Dienstleistungen durch einen in Österreich konzessionierten AIFM§ 33 AIFMG Bedingungen für die Verwaltung von EU-AIF und die Erbringung von Dienstleistungen in Österreich durch AIFM mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat§ 33a AIFMG Widerruf der getroffenen Vorkehrungen für den Vertrieb von Anteilen einiger oder aller EU-AIF durch einen in Österreich konzessionierten AIFM§ 34 AIFMG Bedingungen für EU-AIFM, die Nicht-EU-AIF verwalten, die in den Mitgliedstaaten nicht vertrieben werden§ 35 AIFMG§ 36 AIFMG§ 38 AIFMG Bedingungen für den ohne Pass erfolgenden Vertrieb in Österreich von durch EU-AIFM verwalteten Nicht-EU-AIF§ 39 AIFMG§ 42 AIFMG§ 47 AIFMG Bedingungen für den ohne Pass in Österreich erfolgenden Vertrieb von AIF, die von Nicht-EU-AIFM verwaltet werden§ 48 AIFMG Vertrieb von österreichischen AIF durch AIFM an Privatkunden und qualifizierte Privatkunden§ 48a AIFMG Einrichtungen für den Vertrieb an Privatkunden§ 49 AIFMG Vertrieb von EU-AIF aus anderen Mitgliedstaaten und Nicht-EU-AIF durch österreichische AIFM oder von AIF durch EU-AIFM mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat oder durch Nicht-EU-AIFM an Privatkunden und qualifizierte Privatkunden§ 50 AIFMG Vertriebsuntersagung§ 51 AIFMG Werbung
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 34 AIFMG
§ 36 AIFMG