Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
Die Bestimmungen der §§ 4 und 6 bis 14 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 388/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
In Kraft seit 10.11.2001 bis 31.12.9999
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