§ 15 AFGV

Amateurfunkgebührenverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.11.2001 bis 31.12.9999

Die Bestimmungen der §§ 4 und 6 bis 14 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 388/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.11.2001 bis 31.12.9999

Die Bestimmungen der §§ 4 und 6 bis 14 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 388/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

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