§ 4 ÄKWO 2006 Kosten

ÄKWO 2006 - Ärztekammer-Wahlordnung 2006

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Die Kosten für die Durchführung der Wahlen hat die jeweilige Ärztekammer selbst zu tragen.

In Kraft seit 01.12.2006 bis 31.12.9999
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