Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Personenbezogene Bezeichnungen werden in dieser Verordnung in weiblicher und männlicher oder in geschlechtsneutraler Form verwendet. Bei der Anwendung der personenbezogenen Bezeichnung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
In Kraft seit 01.12.2006 bis 31.12.9999
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