§ 937 ABGB Von dem Verzicht auf Einwendungen.

ABGB - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Allgemeine, unbestimmte Verzichtleistungen auf Einwendungen gegen die Gültigkeit eines Vertrages sind ohne Wirkung.

In Kraft seit 01.01.1812 bis 31.12.9999
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