Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Wird jemanden für Geld, oder gegen eine für Geld geschätzte Sache auf die Lebensdauer einer gewissen Person eine bestimmte jährliche Entrichtung versprochen; so ist es ein Leibrentenvertrag.
In Kraft seit 01.01.1812 bis 31.12.9999
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