Begründung: Die 1913 geborene Klägerin und ihr 1995 verstorbener Ehegatte Albin P***** waren kinderlos geblieben und altersbedingt nicht mehr in der Lage, die der Klägerin gehörigen land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften EZ 32 Grundbuch 77017 Twimberg, mit der 4/283-Anteilsrechte am Gemeinschaftsbesitz Schottalpe Grundbuch 77009 Ort EZ 54 verbunden sind, sowie die Liegenschaft EZ 34 Grundbuch 77001 Erzberg zu bewirtschaften. Der Beklagte ist mit der Klägerin nich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin war die Ehegattin, die Zweitklägerin und der Drittkläger waren die ehelichen Kinder des am 25.Jänner 1982 verstorbenen Josef N***. Die Ehe zwischen der Erstklägerin und dem Verstorbenen wurde am 27.Mai 1944 geschlossen und war zum Todeszeitpunkt aufrecht. Die Beklagte war die Lebensgefährtin des Verstorbenen bis zu dessen Tod. Am 15.Jänner 1982 schloß Josef N*** mit der Beklagten einen Übergabsvertrag ab (Vertragsverfasser war der Notar Dr.Han... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war Alleineigentümerin der EZ 17 KG Kranachberg. Mit notariellem Vertrag vom 15. September 1980 hat sie dem Beklagten die Hälfte dieser Liegenschaft, mit Ausnahme des Grundstückes 1349 Wald, übergeben. Die andere Hälfte sowie das oben erwähnte Grundstück übergab sie dem Beklagten gleichzeitig auf den Todesfall, wobei im Vertrag auch die Verpflichtungen des Beklagten der Klägerin gegenüber geregelt sind. Nach Punkt Drittens des Vertrages ist die Übergabe un... mehr lesen...
Der Kläger war u. a. Eigentümer der Liegenschaft EZ 87 I KG B, des geschlossenen Hofes zu "Jager" in B IV/28. Mit Übergabsvertrag vom 2. April 1974 vereinbarte er mit dem Beklagten Martin S, seinem Sohn, daß er ihm diesen Hof zuzüglich der Liegenschaft EZ 83 II/KG W, einer Alpe, übergibt. Der Beklagte übernahm nach dem Übergabsvertrag einerseits ein Ausgedinge für seine Eltern (Punkt 4 des Vertrages), andererseits verpflichtete er sich, seinen weichenden Geschwistern Entfertigungsbetr... mehr lesen...
In einem Auszugsvertrage vom 1. August 1950 hat die Klägerin ihrem Sohn und ihrer Schwiegertochter, der Beklagten, eine Liegenschaft übergeben. Die Beklagte hat den Vertrag als Kuratorin namens ihres vermißten Gatten abgeschlossen. Die Klägerin hat sich ein monatliches Brauchgeld von 40 S und für den nun eingetretenen Unvergleichsfall eine Leistung von 200 S monatlich ausbedungen. Für beide Leistungen wurde eine Wertsicherungsklausel vereinbart, u. zw. für das Brauchgeld auf Grund der... mehr lesen...